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Moritz Neumeier

Was soll passieren?
Mittwoch, 04.02.2026
Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 20:00 Uhr
Beschreibung

Moritz Neumeier

Was soll passieren?

Moritz Neumeier

Was soll passieren?

Naja, und dann sitzt man da und schreibt schon wieder einen Programmtext.
Worum geht es in „Was soll passieren?“?

Um Nazis, Widerstand, Angst vor der Zukunft, Morddrohungen, Freund*innen, Therapie, Privilegien, Anarcho-Syndikalismus, Kinder, keine Kinder, Kapitalismus, Versagen, Mut, Veränderung, Anstand und so.

Aber in lustig. Also in dermaßen lustig, dass man sich den Bauch halten muss vor Lachen. Manchmal schluckt man vielleicht auch kurz und fragt sich, ob der da oben auf der Bühne das ernst meint. Aber dann fällt einem wieder ein, dass das ja immer noch eine Stand-Up Comedy Show ist und dann lacht man wieder beruhigt und hört den Geschichten zu.

Es ist das neunte abendfüllende Programm von Moritz Neumeier – der wird schon wissen, was er da oben tut. Ist ja immerhin sein Beruf. Hat ja auch Preise und so gewonnen – wird also schon alles gut gehen hier.

Außerdem sind die meisten von uns hier im Publikum links und weiß und nicht arm und aufgeklärt und leben in einer Demokratie und lesen Zeitung.
So schlimm wird das alles hier schon nicht werden.
Oder?
Was soll passieren?
Was soll passieren!

Wohlsein GmbH

Krämerstraße 8-10
33098 Paderborn

hallo@wohlsein-live.de
https://wohlsein-live.de

Telefon: 05251-5449266

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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