Am Sonntag, 11.02.2024, findet die 21. KUNST-Gala des Vereins Kultur Unterstützt STadt (KUNST), der sich für den Erhalt der Kulturvielfalt in Göttingen einsetzt, in der Stadthalle statt.
Rund 150 KünstlerInnen aus Göttinger Kultur-Einrichtungen sowie zahlreiche Gäste gestalten das abendfüllende Programm

hier: Großes Finale mit allen Mitwirkenden auf, vor und hinter der Bühne
Am Sonntag, 11.02.2024, findet die 21. KUNST-Gala des Vereins Kultur Unterstützt STadt (KUNST), der sich für den Erhalt der Kulturvielfalt in Göttingen einsetzt, in der Stadthalle statt.
Rund 150 KünstlerInnen aus Göttinger Kultur-Einrichtungen sowie zahlreiche Gäste gestalten das abendfüllende Programm

hier: Großes Finale mit allen Mitwirkenden auf, vor und hinter der Bühne

KUNST Gala 2025

Sonntag, 09.02.2025
Einlass: 17:00 Uhr
Beginn: 18:00 Uhr
Beschreibung

KUNST Gala 2025

Bei der 22. KUNST-Gala des Vereins Kultur Unterstützt STadt (KUNST) am 9.2.25 ab 18 Uhr in der Stadthalle Göttingen treten fast 170 KünstlerInnen aus vielen Göttinger Kultur-Einrichtungen wie dem Deutsche Theater Göttingen, dem Göttinger Symphonie Orchester, den Internationalen Händel-Festspielen, dem Göttinger Knabenchor, dem Boat People Projekt, der Theaterwerkstatt Göttingen, dem Jungen Theater oder der Göttinger Ballettschule Art la Danse sowie zahlreiche Gästen auf! Alle KünstlerInnen treten wie immer kostenlos auf. Zahlreiche Sponsoren und Spender unterstützen die Gala, sodass ein hoher Erlös erzielt werden kann, der dieses Mal zur Förderung von Kulturprojekten von, mit und für Kinder und Jugendliche ausgeschüttet wird.

Kultur unterstützt Stadt e.V.

Herzberger Landstraße 4
37085 Göttingen

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

Ticketpreise / Informationen

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