Der „Nussknacker“ ist eine beliebte Kindergeschichte, die sich auch auf den Tanz- und Bühnenböden zu einem Weltklassiker des Balletts entwickelt hat. Die Geschichte ist so weihnachtlich wie der Duft von Bratäpfeln oder das Glitzern von Lametta und verzückt immer wieder Jung und Alt.
Das 1892 uraufgeführte Stück ist eines der legendären „Tschaikowsky-Petipa-Ballette“ und gehört zweifelsohne zu den beliebtesten Ballettklassikern. Die Geschichte der kleinen Marie, welche am Weihnachtsabend einen Nussknacker von Ihrem Onkel Drosselmeier geschenkt bekommt und davon träumt, dass er sich in einen Märchenprinzen verwandelt, fasziniert jedes Jahr aufs Neue. Der packende Kampf des Zinnsoldaten gegen den Mäusekönig oder die Reise durch die Zauberwelt bezaubern Kinder und versetzen Erwachsene in Ihre Kindheit zurück. Die märchenhafte Inszenierung von Petipa und die unvergleichliche Musik von Tschaikowsky schaffen es, auf der Bühne eine Vollendung im Zusammenspiel von Choreografie und Komposition zu schaffen.
Seien Sie unser Gast und lassen Sie sich von der Kunst, eine Geschichte mit Hilfe von Tanz und Musik zu erzählen, begeistern.
Beim Auftritt in Göttingen wird unser internationales Ensemble von einem 30-köpfigen Live-Orchester begleitet.
Bildnachweises „Concert Productions Dresden GmbH”
Arndtstraße 10
01099 Dresden
Telefon: 0351 89800231
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
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