Die erwachsenen Menschen haben nur ein Ziel: die Kinder zu Disziplin und Ordnung zu erziehen und unnötigen Blödsinn wie Freizeit sein zu lassen. Und das geht am Besten mit Bußgeldverordnungen und Strafzetteln. Denn nur damit kann man im Leben reich werden. Dass ihre Kinder dabei immer einsamer werden und durch die Herzlosigkeit auch immer mehr Tiere verschwinden, interessiert sie nicht. Als sich ein einsames Kind mutig an die Eltern wendet, erlebt es eine böse Überraschung. Statt die erhoffte Zuneigung pfänden sie zur Strafe das Lieblingssstofftier und alle Kinder müssen extra Stunden arbeiten. Als fast alle Hoffnung verloren ist, die Stofftiere jemals wieder zu sehen, bekommen sie von unerwarteter Seite Hilfe. Eine beispiellose Rettungsaktion kommt in Gang, um nicht nur die Kinder und die verschwundenen Tiere, sondern die ganze Welt zu retten.
Auch die Göttinger Gans hilft dabei!
Frei nach Erich Kästner, Michael Ende und Douglas Adams
Erzählung und Bühnen-Illustration: Lia A. Eastwood
Choreographie: Judith Kara
Rahmenprogramm in der Pause
Wir freuen uns auf den Besuch der ehemaligen Mini-Gänseliesel der
letzten Jahre zum 125-jährigen Gänseliesel-Jubiläum.
Ergänzend dazu werden in der Pause die spannenden Workshopergebnisse
im Foyer der Stadthalle der Tanz-Kultur-Woche vorgestellt!
Dauer: ca. 2 h mit Pause
Geiststraße 6
37073 Göttingen
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
Anfahrt
VVK-Stellen
Barrierefrei
Gastro
Unterkünfte
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