Die drei ??? und der seltsame Wecker
Das VPT interpretiert als spezialgelagerte Jubiläumsshow den sonderbaren Super-Fall: Die drei ??? und der seltsame Wecker
Alfred Hitchcock ruft
Ein schriller Schrei zerreißt die Stille! Allen gefriert das Blut in den Adern. Ist es ein Geist? Ist es ein Tier? Nein, es ist …
Alfred Hitchcock, Meisterregisseur und Mentor der drei Juniordetektive aus Rocky Beach hat einen neuen Fall für Justus,
Peter und Bob. Das Vollplaybacktheater wiederum macht einen leckeren Bandsalat daraus, kehrt mit einer brandneuen
Show zurück auf die Bühne und bringt mit dem Hörspiel-Klassiker »Die drei ??? und der seltsame Wecker« die Hallen zum
Beben. Sprichwörtlich.
Denn wenn ein Wecker nicht klingelt, sondern schreit, können weder die drei Detektive aus Rocky Beach noch die
Hörspiel-Punker aus Wuppertal die Füße still halten. Also jagen die drei ??? plötzlich hinter verschwundenen Ölgemälden
her, während das VPT mal wieder mit einer Pointe nach der anderen das Publikum in lachtränende Atemnot treibt. Und das
mittlerweile seit stolzen 30 Jahren!
»Wer soll uns sonst so lustig, leicht und liebenswert davor bewahren, zu erwachsen zu werden?« (Aus der Laudatio zum Springmann-Preis, 2026)
Homepage:
Video:
https://youtu.be/Lq1JikZsXlQ?si=rliCNLvgkRNZHE-L
Parkstraße 4
26122 Oldenburg
info@mitunskannmanreden.de
https://www.mitunskannmanreden.de/#events
Telefon: 0441 – 340 444 0
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
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