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Bastian Bielendorfer

Gamechanger
Beschreibung

Bastian Bielendorfer

Gamechanger

Bastian Bielendorfer rockt mit seinem brandneuen Comedy-Programm „GameChanger“ die großen Bühnen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Deutschlands erfolgreichstes Ruhrpott-Kind erzählt davon, wie sich plötzlich alles ändert: Nicht nur im Großen – wie bei der Erfindung des Rades oder des Internets – sondern auch im ganz Persönlichen. Denn irgendwann steht man nicht mehr im Club, sondern bei IKEA. Nicht mehr im Klassenraum, sondern am Wickeltisch.
Mit dem typischen Mix aus Selbstironie, ehrlicher Verzweiflung und entwaffnendem Humor berichtet Bielendorfer davon, wie es ist, wenn die Freunde sich scheiden lassen, während man selbst noch überlegt, ob man überhaupt erwachsen ist. Wenn man auf dem Musikfestival auf einmal gesiezt wird und man mit Anfang 40 morgens plötzlich die Reste der eigenen Frisur auf dem Kopfkissen findet. „Früher war alles besser“ haben mal die eigenen Großeltern gesagt, jetzt erwischt man sich selbst dabei.
„GameChanger“ by Bastian Bielendorfer ist ein Blick auf die absurdesten Veränderungen unseres Lebens, die jeden Tag mehr zu werden scheinen.
Von der KI, die unsere Bewerbungen schreibt, Lifestylegurus, die uns ihre Kalenderweisheiten auf Social-Media verkaufen und Menschen, die zum Reiten plötzlich keine Pferde mehr brauchen.
GameChanger by Bastian Bielendorfer.
Ein Abend voller Lacher, Lebensweisheiten und Laktoseintoleranz.

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64850 Schaafheim

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Telefon: 06073 74474 – 0
Fax: 06073 74474 – 122

Tickethotline: 06073 – 722740

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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