KLEIN_LetItSnow_Foto_(c)KlaraFranz
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Let it Snow!

The Christmas Show
Beschreibung

Let it Snow!

The Christmas Show

Alle Jahre wieder verzaubern uns Sänger wie Frank Sinatra oder Bing Crosby
mit ihren ikonischen Weihnachtssongs. Wenn die Tage kürzer und kälter
werden, schaffen es „White Christmas“, „Baby, It’s Cold Outside“ oder „I’ll
Be Home For Christmas“, uns warm zu halten.
In seiner Weihnachtsshow “Let it Snow” präsentiert uns der Sänger Patrick
Snow diese Songs im Gewand eines der meistverkauften Alben des 21.
Jahrhunderts – “Christmas” von Michael Bublé. Es ist das Weihnachtsalbum
der letzten 15 Jahre, dem Patrick Snow hier besonderen Tribut zollt. Mit
seiner überragenden Stimme und seinem unwiderstehlichen Charme bringt
er den Zauber des kanadischen Superstars auch auf deutsche Bühnen.
Gemeinsam mit seiner hervorragenden Swing-Band feiert er die
Weihnachtszeit aus voller Seele und bringt Besinnlichkeit in eine oft
hektische Zeit. Also lehnen Sie sich zurück und lauschen Sie andächtig –
oder stehen Sie auf und s(w)ingen Sie mit! In „Let It Snow! – The Christmas
Show“ sind Sie zu beidem eingeladen!

Papke Luhr GbR

Aueblick 11
21271 Asendorf


Mobil:  0178 8540314

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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