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Göttinger Symphonieorchester

Symphoniekonzert 4 - Schattenspiele
Freitag, 29.01.2027
Einlass: 18:30 Uhr
Beginn: 19:45 Uhr
Beschreibung

Göttinger Symphonieorchester

Symphoniekonzert 4 - Schattenspiele

Werkeinführung: 18:45 Uhr

Fünf Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine erinnert dieses Konzert an die ungeheuren Schätze, die die osteuropäische Kulturgeschichte zu bieten hat. Die polnische Dirigentin Barbara Dragan präsentiert ein zwischen Polen und Russland beheimatetes Programm: Nach einer Ouvertüre von Stanisław Moniuszko, dem Vater der Polnischen Nationaloper, spielt der Dresdner Cellist Friedrich Thiele ein Konzert, das sich vor den bekannten Werken dieser Gattung nicht verstecken muss: Der in Polen geborene Mieczysław Weinberg brachte es 1956 in Moskau zu Papier. Und Weinbergs Mentor, der Russe Dmitri Schostakowitsch, beschließt das Konzert: Seine Neunte ist ein komplexes Werk, das in der Sowjetunion teils für Kopfschütteln sorgte, außerhalb aber umso mehr zu beeindrucken wusste.

Göttinger Symphonie Orchester gGmbH

Godehardstraße 19 – 21
37081 Göttingen

info@gso-online.de
www.gso-online.de

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

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