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Galakonzert

Internationale Händel-Festspiele Göttingen
Beschreibung

Galakonzert

Internationale Händel-Festspiele Göttingen

Foto: Alciro Theodoro da Silva

Sie ist auf allen großen europäischen Opernbühnen zuhause. Ann Hallenberg begeistert ihr Publikum seit vielen Jahren mit einer aufs höchste Niveau gereiften Gesangskultur und glänzt bei ihren Auftritten mit entwaffnender, schierer Sympathie. 2017 erhielt sie in ihrem Heimatland Schweden die königliche Medaille „Litteris et Artibus“ als höchste künstlerische Auszeichnung des Landes.
Ihren Händel kennt Ann Hallenberg wie kaum eine zweite. Sie hat verschiedene Händel-Aufnahmen veröffentlicht und wurde dafür mehrfach ausgezeichnet. 2015 war sie schon einmal bei den Göttinger Händel-Festspielen zu Gast, widmete sich damals der Herrscherin Agrippina, gemeinsam mit der Schriftstellerin Donna Leon.
Mit ihrem kraftvollen und äußerst flexiblen Mezzosopran verkörpert Ann Hallenberg nicht nur starke, hingebungsvolle, teils grausame barocke Heldinnen und Herrscherinnen. Auch das oft halsbrecherisch virtuose, einst für Kastraten-Stimmen komponierte Musikrepertoire steht ihrer Stimme offen.

Internationale Händel-Festspiele Göttingen GmbH

Hainholzweg 3
37085 Göttingen

info@haendel-festspiele.de
www.haendel-festspiele.de/

Telefon: +49 551 3848130
Fax: +49 551 38481310

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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