Die erfolgreiche Musik-Komödie von Martina Flügge mit Sabine Bönecker, Suzanne Andres und Anne-Kathrin Fremy
Nach vielen Jahren rocken sie wieder die Bühne. Drei Frauen, die so wild durcheinander schnattern, dass kaum ein Wort zu verstehen ist: Bärbel, Claudia und Anke!
20 Jahre nach ihrem letzten Auftritt bleibt ihnen eine Stunde, um wieder bühnenfit zu werden. Denn Moni aus deren ehemaligen Tanzverein feiert ihren 50. Geburtstag und die drei müssen einspringen, ein „Notfall“.
Aus dem geplanten Wellness-Wochenende wird nichts. Die üppige Spirituosenauswahl wird erobert und der Rest läuft dann von allein – voll chaotisch!
Von „Ich bin ganz Pina Colada“ mit Cocktailshaker bis zum bissigen Song „Hefe“, der die böse Wahrheit schonungslos auf den Punkt bringt: „In jeder Frau steckt ein Stück Hefe. Das kleine Luder tut, als ob es schliefe. Doch plötzlich kommt die Zeit, Frauen seid bereit, dann geht die Hefe auf. So ist unser Lebenslauf!“
Eine zielgerichtete Arbeit am baldigen Auftritt ist nicht möglich. Schuld sind die Männer, die zwar nicht auf der Bühne, aber am Telefon als Gespräch- und Lästerthema ständig präsent sind. Claudias Handy klingelt im Zehn-Minuten-Takt. Bärbel hat ihr Herz an ihren Chef verloren und Ankes Ehemann hat zuhause mit Windeln zu kämpfen.
„Weiber“ besticht durch seine Selbstironie. Drei Mädels in Partylaune, die ihre eigenen Schwächen auf ganz liebenswürdige Art auf die Schippe nehmen! – Kombiniert mit einem bunten Mix aus bekannten Songs, die für einen Abend voller Spaß garantieren.
Holstenbrücke 8-10
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Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
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Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
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professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
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