Hallo, mein Name ist Till Reiners und die Wahrscheinlichkeit, dass ihr mich kennt, ist gar nicht mehr so klein. Ich spiele in eurer Stadt nun also meine Stand Up-Show. Ich finde eigentlich, diese Info sollte für einen mittelschweren Kaufimpuls von Tickets reichen. Aber für alle, die Programm-Ankündigungstexte lieben, bitteschön:
„Mein Italien“ ist das beste Programm, das ich jemals hatte. Das behaupte ich zwar bei jedem Programm, aber bisher stimmte es auch immer.
Diese Comedy-Show ist genauso wie sie klingt – entspannend, wohlschmeckend, ein wenig süffisant, immer mit einem kleinen Augenzwinkern, manchmal tief, aber nie schwer – wie ein sehr großer Reiserucksack gefüllt mit Zuckerwatte.
Das „mein Italien“-Gefühl: Wenn Du an einem späten Nachmittag in Rom zwei Aperol Spritz getrunken hast, in die Lichtstrahlen blinzelst, die das Kolosseum umspielen und dann merkst:
„Scheiße, jemand hat mein Portemonnaie geklaut.“ Du verfluchst den Tag, die Stadt, das Leben, fragst dich „warum ich?“, wirst von Wildfremden auf einen Rotwein eingeladen, betrinkst dich, wachst am nächsten Tag auf und merkst: Das Portemonnaie war die ganze Zeit im Koffer. Das Gefühl, dass Du dann empfindest, ist genau das gleiche, das Du spüren wirst, wenn Du aus der Show von Till Reiners kommst.
Willkommen.
Foto: Daniel Dittus
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
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