„The Music of Queen Live“ ist weit mehr als ein Tribute – es ist eine leidenschaftliche, detailverliebte Hommage an eine der größten Rockbands aller Zeiten und zählt zu den authentischsten Queen-Tributeshows der Gegenwart. Von Gänsehautmomenten bis zu epischen Hymnen lassen Valentin Findling und seine Live-Band den Mythos Queen eindrucksvoll wieder auferstehen.
Wenn Valentin Findling die Bühne betritt, treffen musikalische Präzision und pure Leidenschaft aufeinander. Seine kraftvolle Stimme, sein markantes Timbre und seine charismatische Bühnenpräsenz lassen die Songs von Freddie Mercury lebendig werden. Fans schwärmen: „Wenn man es nicht gewusst hätte, dass es eine Coverband war, hätte man keinen Unterschied gemerkt.“
Bereits im Alter von fünf Jahren begann Findling mit dem Klavierspiel. Während seines Musikstudiums gewann er u. a. den 1. Platz beim Frankfurter Steinway Förderpreis sowie den Sparda Jazz Award Düsseldorf. Heute ist er neben seiner Rolle als Queen-Interpret auch Mitglied der deutschen Indiepop-Band „Findling“.
Begleitet wird er von einer hochkarätigen Live-Band aus erfahrenen Profimusikern, die bereits mit Künstlern wie Earl Harvin (Seal, Sam Smith, Céline Dion), Peter Schilling und Sandy (No Angels) spielten und als Support für Eric Clapton und Paul Young auftraten. Die Show bietet einen musikalischen Rundumschlag durch das gesamte Queen-Repertoire – von Radio Ga Ga über Under Pressure bis The Show Must Go On.
Auch die Presse ist begeistert: DIE WELT schreibt „Was für eine Stimme! So ein Abend!“, die Süddeutsche Zeitung urteilt „Mehr QUEEN geht nicht!“
2026 geht „The Music of Queen Live“ erstmals auf große Europatour mit über 80 Shows, mehr als 40.000 Kilometern Strecke und rund 135.000 erwarteten Besuchern. Für 2027 ist bereits eine noch größere Tour geplant.
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
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