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Schwansee

International Festival Ballet & Festival Orchestra
Freitag, 21.01.2028
Einlass: 18:30 Uhr
Beginn: 19:30 Uhr
Beschreibung

Schwansee

International Festival Ballet & Festival Orchestra

Das International Festival Ballet präsentiert eines der berühmtesten Ballette zur Musik von Pjotr Iljitsch Tschaikowskis „Schwanensee“.

„Schwanensee“ ist für viele das Synonym für Ballett überhaupt. Das romantische Märchen über den jungen Prinzen Siegfried, der sich in die Schwanenprinzessin Odetta verliebt und sie vom bösen Zauber des Herzogs Rotbarts befreien will, ist eine Geschichte über die Macht der wahren Liebe.

Dieses Ballett-Stück gehört zum Standardrepertoire aller großen Kompanien. Insbesondere das Allegro Moderato aus den Schwanentänzen des 2. Akts ist in der Choreografie von Lew Iwanow Gegenstand unzähliger Parodien und daher als “Tanz der vier kleinen Schwäne“ weit über das ballettinteressierte Publikum hinaus bekannt. Kurzum: Ein geniales Werk eines genialen Komponisten und schon seit Jahrhunderten ein Publikumsmagnet.

„Schwanensee“ wird auf die Bühne gezaubert von einem der besten klassischen Ballett-Ensemble, dem International Festival Ballet.  Zudem sorgen das grandiose Bühnenbild des genialen Theater-Designer Vjatscheslav Okunev, der u.a. für Mariinski Theater St. Petersburg und La Scala in Mailand tätig ist, wunderschöne Kostüme und die grenzlose Eleganz und unbeschwerte Leichtigkeit des Ballett-Ensembles für eine verträumte und märchenhaften Version eines klassische Balletts, die auch nach über 100 Jahren fasziniert.

Ovation Events GmbH

Staudacher Str. 3a
81825 München


www.ovation-event.de

Telefon: +49(0)89 20048360

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

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