GSO_2_mit_Nicholas_Milton_web_(c)Mirko-Plha
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Göttinger Symphonieorchester

Symphoniekonzert 8 - Fantastique
Beschreibung

Göttinger Symphonieorchester

Symphoniekonzert 8 - Fantastique

Werkeinführung: 18:45 Uhr

Nachgespräch im Anschluss an das Konzert

Ein wunderbar schwingender Abend zum Saisonabschluss! Gibt es eine flirrendere, eine mitreißendere exotische Musik als die Bacchanale aus Camille Saint-Saëns’ Oper „Samson et Dalila“? Wohl kaum. Danach die erst 2023 uraufgeführten
„Quarter Days“ von Anna Clyne, die die neue Composer in Focus als eine Reflexion über das Vergehen der Zeit beschreibt: „sowohl innerhalb einer Minute, eines Tages, der Jahreszeiten als auch innerhalb eines ganzen Lebens“. Und zum Abschluss die damals revolutionäre und heute als pfiffiger Gassenhauer unverwüstliche „Symphonie fantastique“ des Franzosen Hector Berlioz. Freuen Sie sich auf einen berauschenden Abend mit Nicholas Milton und dem Elaia Quartett aus Berlin, das das tief-menschliche Zeitvergehen in erheben Töne zu formen versteht!

Göttinger Symphonie Orchester gGmbH

Godehardstraße 19 – 21
37081 Göttingen

info@gso-online.de
www.gso-online.de

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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