GSO_2_mit_Nicholas_Milton_web_(c)Mirko-Plha
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Göttinger Symphonieorchester

Symphoniekonzert 2 - Farbrausch
Freitag, 30.10.2026
Einlass: 18:30 Uhr
Beginn: 19:45 Uhr
Beschreibung

Göttinger Symphonieorchester

Symphoniekonzert 2 - Farbrausch

Werkeinführung: 18:45 Uhr

Der 1991 in Göttingen geborene Felix Klieser ist hierzulande einer der beeindruckendsten Hornisten – keineswegs nur aus dem Grund, dass er die Ventile mit den Fußzehen bedient. Rolf Martinsson, zeitgenössischer Komponist aus Schweden, hat ihm das Hornkonzert „Soundscape“ (Klanglandschaften) gewidmet, ein kraftvolles Werk, mit dem Felix Klieser bereits von Skandinavien bis Italien Erfolge feierte. Während zwei beliebte Ouvertüren der Wiener Klassik beide Konzerthälften einleiten, setzt Andreas Schüller, seit 2022 Generalmusikdirektor am Stadttheater Gießen, die Symphonie ans Ende, mit der Beethoven betont positiv seiner beginnenden Taubheit entgegentrat: Kaum eine Eintrübung, kaum eine in Töne gegossene Frage nach dem Schicksal ist in seiner Zweiten auszumachen.

Göttinger Symphonie Orchester gGmbH

Godehardstraße 19 – 21
37081 Göttingen

info@gso-online.de
www.gso-online.de

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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