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Göttinger Symphonieorchester

Promenadenkonzert 3 - A Night at the Oscars
Beschreibung

Göttinger Symphonieorchester

Promenadenkonzert 3 - A Night at the Oscars

Es gibt diese Filmsongs, die man hört – und die sofort das Kopfkino einschalten. Das kann eine der großspurigen Symphonic-Rock- Balladen aus „James Bond“ sein. Schmissiges aus der Feder von George und Ira Gershwin. Der Walzer aus Coppolas „Pate“. Oder natürlich eine dieser unfassbar zahlreichen Melodien von Hans Zimmer und John Williams – den beiden Hollywood-Fließbandkomponisten. Wer hat bereits jetzt Klänge im Ohr und Bilder vor Augen? Und dabei mussten wir noch nicht einmal den „Weißen Hai“ erwähnen. Oder den Bug eines alten Kreuzfahrtschiffs … Dieser Abend mit Chefdirigent Nicholas Milton und Sängerin Mary Carewe, die schon viele Konzertbühnen in Kinoleinwände verwandelte, verspricht Gänsehautmomente mit garantiert 90-prozentiger Wiedererkennungsquote.

Göttinger Symphonie Orchester gGmbH

Godehardstraße 19 – 21
37081 Göttingen

info@gso-online.de
www.gso-online.de

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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