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Frieda Braun

Erst mal durchatmen!
Beschreibung

Frieda Braun

Erst mal durchatmen!

Erst mal durchatmen!
Ihr Leben ist chaotisch? Sie streiten oft? Sie schlafen kaum? Hilfe naht in Gestalt von Frieda und ihrer Splittergruppe; allesamt Frauen mit knarzigen Charakteren, die den bekannten Miss Marple-Filmen mit Margaret Rutherford entsprungen sein könnten.
Die weltfremde Thekla, die penible Mia, die robuste Brunhild – sie haben erprobte Tipps für mehr Struktur im Alltag zusammengetragen. Und siehe da: Über die Widerspenstigkeiten unseres Daseins müssen wir plötzlich herzhaft lachen. Einen ganzen Abend lang.
Drängelnde Autofahrer und spuckende
Mitmenschen
„Kennst du das … ?” wenn Frieda einen Satz mit dieser Frage beginnt, weiß das Publikum: Jetzt folgt eine Alltagsbeobachtung, die nahezu jeder kennt, aber kaum einer so aberwitzig in Szene setzt wie diese drollig-liebenswerte Bühnenfigur.
Frieda beherrscht die Kunst, das Gewohnte kauzig zu überspitzen und das Unbewusste unwiderstehlich komisch an die Oberfläche zu befördern. Mal geht es dabei um spuckende Mitmenschen oder drängelnde Autofahrer, mal um Gesprächspartner, deren Redefluss nicht zu stoppen ist.
Wie ein Erdmännchen auf Ecstasy
Die Presse schreibt über Frieda: ,,Einzigartige Gesamtkomposition aus Text, Mimik und Bewegung”, und eine Zuschauerin bringt es mit drei Worten auf den Punkt:
,,Erdmännchen auf Ecstasy!”
Aufgeregt wie eine Henne, flink wie ein Wiesel, scheu wie ein Feldhase – Frieda zeigt auch in „Erst mal durchatmen!” alle Facetten ihrer Persönlichkeit.
Kontakt: Kulturbüro Frauke Steht I Reginastr. 1 l 34119 Kassel I Tel. 05617660 159 I
info@fraukestehl.deIwww.fraukestehl.de
Weitere Informationen auf www.friedabraun.de

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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