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Breakin’ Mozart

Klassik meets Breakdance
Beschreibung

Breakin' Mozart

Klassik meets Breakdance

“Breakin’ Mozart” ist das Herzensprojekt von Opernregisseur und Dirigent Christoph Hagel, das er gemeinsam mit den zweifachen Breakdance-Weltmeistern von DDC Entertainment ins Leben rief. Die DDC, die unter anderem schon mit Will Smith auftraten und vor Barack Obama performten, sind als wahre Meister ihres Fachs bekannt. Sie verbinden ihre explosiven Moves mit der zeitlosen Eleganz von Mozarts Musik, live dargeboten von einem Pianisten und Orchesterversionen.

Das Publikum kann sich auf ein faszinierendes Crossover-Feuerwerk freuen, bei dem sich die eleganten Klänge des Klaviers mit wummernden Beats, Funky Mozart und Rocking
Amadeus vermischen. Die Choreografien der DDC-Tänzer sind ein visuelles Spektakel, das die Dramatik und Lebensfreude von Mozarts Kompositionen auf eine völlig neue Art und
Weise interpretiert. Egal, ob zur “Zauberflöte” oder zur “Kleinen Nachtmusik” – die Performance ist ein Fest für Augen und Ohren, das sowohl Klassikliebhaber als auch
Breakdance-Fans gleichermaßen begeistert.

Die Show hat sich seit ihrer Uraufführung beim Mozartfest Würzburg im Jahr 2013 stetig weiterentwickelt und feierte bereits große Erfolge in ganz Europa. Das anhaltende
Interesse und die ausverkauften Häuser zeugen von der Zeitlosigkeit und Genialität dieses Konzepts.

DDC Entertainment GmbH & Co KG

Floridastraße 1
97424 Schweinfurt

info@ddc-entertainment.de
https://www.ddc-entertainment.de/

Telefon: +49 170 867 95 39

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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