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Alina Bock

„Vom Dorf nach Hollywood 2025“
Beschreibung

Alina Bock

„Vom Dorf nach Hollywood 2025“

Comedienne, Schauspielerin und Autorin Alina Bock mit ihrem neuen
Programm „Vom Dorf nach Hollywood“ auf Tour.

In Deutschland aufgewachsen, in Los Angeles lebend: Alina Bock.
Früher als Teil der mit Platin- und mehrfach Goldenen Schallplatten
ausgezeichneten Popband „beFour“, ist sie heute Schauspielerin (u.a. im
Prime-Video-Film „Mark, Mary and Some Other People“
oder in der FOX Produktion „Magic Carpet Rides“), Autorin und vor allem Comedienne.

Nach ihrem Umzug nach Los Angeles im Jahr 2012, konzentrierte sie sich
auf ihre Comedy-Karriere. Sie schrieb Comedy-Shows, trainierte und
performte in den heiligen vier Comedy-Wänden von The Groundings.
Zudem trat sie unter anderem im Upright Citizens Brigade Theatre, einem
weltbekannten Comedy-Theater mit Liveshows an sieben Abenden in der
Woche, sowie im renommierten iO West in L.A. auf.

Nun stellt Alina Bock mit ihrem neuen Programm „Vom Dorf nach
Hollywood“ ihr komisches Talent auch in Deutschland unter Beweis. In der
One-Woman-Comedy-Show bringt Alina ihre vielen Charaktere live auf die
Bühne. Von ihren beliebtesten Instagram-Persönlichkeiten bis hin zu völlig
neuen Charakteren wird das Publikum mitgenommen, auf eine Reise „vom
Dorf nach Hollywood“.

undercover GmbH

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D 38179 Schwülper

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Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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