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© LOKHALLE Göttingen

Einlassbestimmungen

Wichtige Hinweise für den Besuch in der LOKHALLE Göttingen

Achtung: Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei uns über die geltenden 2G-Plus, 2G- bzw. 3G-Regeln und Einlasshinweise. Diese finden Sie in unserem Programm in der jeweiligen Veranstaltung.

Die 2G-Plus-Regel (Geimpft, Genesen PLUS negativer Testnachweis) und FFP2-Maske:

Bitte halten Sie Ihren 2G-Plus-Nachweis, Ihren Testnachweis sowie einen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) und Ihr Ticket am Einlass bereit.

Hinweis:

  1. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen Testnachweis sowie ein entsprechendes ärztliches Attest.
  2. Von der Pflicht einen Test-, Geimpft- oder Genesenen-Nachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre befreit.

 

  • Geimpft = im Sinne der Verordnung ist:
    Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind.

 

  • Genesen = im Sinne der Verordnung ist:
    Person mit Genesenen-Nachweis, d. h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

 

  • PLUS negativer Testnachweis:
    • PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden nach Probeentnahme gültig
    • PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
    • Sofern bereits eine Booster-Impfung erfolgt ist, entfällt der negative Testnachweis (bitte an den Nachweis der Booster-Impfung denken).

 

Hinweis Maskenpflicht:

Gegebenenfalls besteht zusätzlich eine durchgängige Maskenpflicht, auch auf dem Sitzplatz.

  • ab 14 JahreFFP2-Maske
  • Kinder unter 14 Jahreeinfache Mund-Nasen-Bedeckung (z. B. Stoffmaske/Alltagsmaske) ausreichend
  • Kinder unter 6 Jahrekeine Maskenpflicht

 

Bitte informieren Sie sich direkt in der jeweiligen Veranstaltung in unserem Programm.

Kontaktnachverfolgung:

  • Luca-App: Im Einlassbereich gibt es QR-Codes für die Luca-App zum Einchecken.
  • Alternativ kann ein Kontaktformular vor Ort ausgefüllt werden.

Die 2G-Regel:

Bitte halten Sie Ihren 2G-Nachweis sowie einen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) und Ihr Ticket am Einlass bereit.

Hinweis:

  1. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen Testnachweis sowie ein entsprechendes ärztliches Attest.
  2. Von der Pflicht einen Test-, Geimpft- oder Genesenen-Nachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre befreit.

 

  1. Geimpft = im Sinne der Verordnung ist:
    Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind.

 

  • Genesen = im Sinne der Verordnung ist:
    Person mit Genesenen-Nachweis, d. h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

 

Hinweis Maskenpflicht:

Gegebenenfalls besteht zusätzlich eine durchgängige Maskenpflicht, auch auf dem Sitzplatz.

  • ab 14 JahreFFP2-Maske
  • Kinder unter 14 Jahreeinfache Mund-Nasen-Bedeckung (z. B. Stoffmaske/Alltagsmaske) ausreichend
  • Kinder unter 6 Jahrekeine Maskenpflicht

 

Bitte informieren Sie sich direkt in der jeweiligen Veranstaltung in unserem Programm.

Kontaktnachverfolgung:

  • Luca-App: Im Einlassbereich gibt es QR-Codes für die Luca-App zum Einchecken.
  • Alternativ kann ein Kontaktformular vor Ort ausgefüllt werden.

Die 3G-Regel:

Bitte halten Sie Ihren 3G-Nachweis sowie einen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) und Ihr Ticket am Einlass bereit.

Hinweis:

  1. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen Testnachweis sowie ein entsprechendes ärztliches Attest.
  2. Von der Pflicht einen Test-, Geimpft- oder Genesenen-Nachweis zu erbringen, sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre befreit.

 

  • Geimpft = Als ‚Geimpft‘ im Sinne der Verordnung gilt:
    Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies sofort und bereits nach einer Impfung.

 

  • Genesen = Als ‚Genesen‘ im Sinne der Verordnung gilt:
    Person mit Genesenen-Nachweis, d. h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

 

  • Getestet = Als ‚Getestet‘ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis:
    • PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
    • PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
    • Selbsttest (unter Aufsicht) maximal 24 Stunden gültig

 

Hinweis Maskenpflicht:

Gegebenenfalls besteht zusätzlich eine durchgängige Maskenpflicht, auch auf dem Sitzplatz.

  • ab 14 JahreFFP2-Maske
  • Kinder unter 14 Jahreeinfache Mund-Nasen-Bedeckung (z. B. Stoffmaske/Alltagsmaske) ausreichend
  • Kinder unter 6 Jahrekeine Maskenpflicht

 

Bitte informieren Sie sich direkt in der jeweiligen Veranstaltung in unserem Programm.

Kontaktnachverfolgung:

  • Luca-App: Im Einlassbereich gibt es QR-Codes für die Luca-App zum Einchecken.
  • Alternativ kann ein Kontaktformular vor Ort ausgefüllt werden.

Die Sicherheit unserer Besucher hat für uns oberste Priorität. Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch in der LOKHALLE Göttingen nur das Nötigste (z. B. Handy, Schlüssel, Portemonnaie) mit.

Damit der Einlass nicht nur sicher, sondern auch schnell erfolgt, empfehlen wir allen Besuchern rechtzeitig zum Einlass zu kommen und die jeweilige volle Einlasszeit zu nutzen.

Die jeweiligen Einlasszeiten sind in unserem Veranstaltungsprogramm zu finden.

Bitte beachten Sie auch unsere Hausordnung.

Darüber hinaus sind insbesondere nachfolgende Hinweise für den Einlass zu beachten:

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die LOKHALLE Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der LOKHALLE Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere (mit Ausnahme von Führhunden, Blindenhunden und Diensthunden)

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

Einlassbestimmungen

Abweichend von den o. a. Hinweisen können gegebenenfalls anderslautende und strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Bitte prüfen Sie vor Ihrem Besuch die jeweilige Eventseite in unserem Veranstaltungsprogramm.

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Unterkünfte

Zwei moderne Hotels mit jeweils 144 Zimmern befinden sich direkt an der LOKHALLE Göttingen. Eine vollständige Übersicht inklusive einer interaktiven Übersichtskarte ist hier zu finden.

Anreise & Parken

Ob zu Fuß, mit dem Auto, der Bahn, dem Bus oder per Flugzeug – so finden Sie Ihren Weg zur LOKHALLE Göttingen.

Tickets

Tickets für unsere Veranstaltungen erhalten Sie online in unserem Programm oder an allen bekannten Vorverkaufsstellen.

Barrierefreiheit

Die LOKHALLE Göttingen ist ebenerdig und somit ohne Barrieren frei zugänglich, alle Veranstaltungsbereiche liegen auf einer Ebene. Auch die Toiletten und Gastronomie sind barrierefrei zugänglich.

Gastronomie

Gastgeber Sam Ledderhose und sein motiviertes und sympathisches Team vom Hotel Restaurant Sachsenross verwöhnt die Besucher mit einem Standardsortiment an Pausensnacks wie Brezeln, Pfefferbeißer und Getränken sowie individuell auf die Veranstaltung abgestimmte Angebote und Specials.

Corona

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf den Veranstaltungsbetrieb in der LOKHALLE Göttingen. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Besucher hat für uns oberste Priorität. Hier kann man sich über unsere Schutz und Hygienemaßnahmen informieren.

Einlassbestimmungen

Die Sicherheit unserer Besucher hat für uns oberste Priorität. Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch in der LOKHALLE Göttingen nur das Nötigste (z. B. Handy, Schlüssel, Portemonnaie) mit. Wir empfehlen rechtzeitig zum Einlass zu kommen und die jeweilige volle Einlasszeit zu nutzen.

FAQ

In unserem FAQ-Bereich haben wir auf alle häufig gestellten Fragen die passenden Antworten parat.

Hausordnung

Die Hausordnung der LOKHALLE Göttingen kann man hier nachlesen.

Impressionen

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Kontakt

Sie haben eine Frage zu Ihrem Veranstaltungsbesuch in der LOKHALLE Göttingen? Sie möchten mit uns in Kontakt treten? Nutzen Sie unser Kontaktformular.

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