Herzlich willkommen zu einem Abend voller musikalischer Magie – der “Magic Symphony“.
Tauchen Sie ein in die fesselnde Welt von Harry Potter mit dem Symphonieorchester Lords of the Sound,
das die unvergesslichen musikalischen Highlights aus allen Teilen der legendären Filmsaga zu neuem Leben erweckt.
Die “Magic Symphony“ ist weit mehr als nur ein Konzert. Es ist eine Reise in eine Welt, in der jede Note von Zauber
durchdrungen ist und jeder Besucher Teil eines unvergleichlichen Erlebnisses wird.
Erleben Sie einen Abend voller Musik, Magie und fantastischer Abenteuer.
Die Musik, die die spannendsten Szenen der Filme begleitet hat – von der ersten Fahrt im Hogwarts-Express bis hin
zu den epischen Schlachten gegen die dunklen Mächte – erklingt in einer neuen, lebendigen Interpretation.
Spüren Sie jeden Akkord und jede Note, als wären Sie selbst ein Teil der magischen Welt.
Doch das ist noch nicht alles. Ein visuelles Showkonzept mit beeindruckenden Licht- und Spezialeffekten schafft eine
einzigartige Atmosphäre und verstärkt den Zauber dieses besonderen Abends.
Zudem erwarten Sie viele Überraschungen, die dieses Erlebnis wahrhaft unvergesslich machen.
Vielleicht lässt es sich sogar Professor Dumbledore selbst nicht nehmen, diesen magischen Abend gemeinsam mit Ihnen zu verbringen.
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
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