Tom Gaebel_Presspic 01_Foto by Marcel Brell
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Tom Gaebel

Sinatra - A Night in Las Vegas
Beschreibung

Tom Gaebel

Sinatra - A Night in Las Vegas

Tom Gaebel singt Sinatra: „A Night In Las Vegas“
Er war der größte Entertainer des 20. Jahrhunderts: Frank Sinatra. Seine Hits wie „My Way“ oder „New York, New York“ sind unsterblich.
Zum ersten Mal in seiner über 20-jährigen Karriere widmet Deutschlands Big-Band-Entertainer Nummer eins, Tom Gaebel, seinem großen Vorbild nun eine eigene, abendfüllende Tournee.
Von Mitte April bis Juni 2027 feiert der „Crooner aus Köln“ mit seiner neuen Show „A Night In Las Vegas“ die goldene Swing-Ära auf den Bühnen der Republik.
Unterstützt von seinem großartigen Orchestra erweckt „Dr. Swing“ die legendäre Atmosphäre des Las Vegas der 50er und 60er Jahre zum Leben. Neben den Welthits von Frank Sinatra bringt Gaebel auch die unvergessenen Songs seiner Rat-Pack-Kollegen Sammy
Davis Jr. und Dean Martin auf die Bühne. Das Publikum erwartet weit mehr als eine Hommage: Es wird ein glamouröser Abend ganz im Stil von Sinatras Las-Vegas-Shows – mit einer kochenden Big Band, elegantem Humor, einer Bar auf der Bühne und vor allem einer
Stimme, die verblüffend nah an das Original heranreicht. Lässig, authentisch und voller Stil: Ein perfekter Anlass, um sich mal wieder richtig in Schale zu werfen!

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Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

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