Sie entwickeln medizinische Neuheiten im Bereich Life Science, Sie bauen Häuser aus den Materialien der Zukunft, Sie retten das Leben von Menschen und Tieren oder denken etablierte Produkte und Prozesse klimafreundlich neu? Dann bewerben Sie sich jetzt für den Innovationspreis 2025! Die Ideen und Innovationen der BewerberInnen vom Innovationspreis der Region Göttingen Northeim können so vielfältig sein, wie die globalen Herausforderungen, die sie lösen.
Das Motto 2025: „Lass Ideen leuchten“
Bis zum 15. Juni 2025 können sich Unternehmen, Selbständige oder Gründer*innen unter dem Motto „Lass Ideen leuchten“ für einen der insgesamt zwölf Preise in drei Kategorien sowie für drei Sonderpreise bewerben. Diese sind mit bis zu 4.000 Euro dotiert, der vom niedersächsischen Landesumweltministerium in diesem Rahmen verliehene Klima-Innovationspreis Niedersachsen ist mit 10.000 Euro ausgelobt. Am Abend der Preisverleihung am 20. November 2025 ab 16:00 Uhr in der Stadthalle Göttingen entscheiden die Gäste auch live über die Vergabe eines Publikumspreises.
Klima-Innovationspreis
Das Niedersächsische Umweltministerium verleiht auch in diesem Jahr den landesweiten und mit 10.000 Euro dotierten »Klima-Innovationspreis Niedersachsen«. „Niedersachsen ist Vorreiter beim Klimaschutz, nicht nur bei den Erneuerbaren Energien und Grünem Wasserstoff, sondern auch mit vielen innovativen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass immer mehr niedersächsische Unternehmen mit ihren Ideen und Innovationen eine klimafreundliche und nachhaltige Zukunft voranbringen und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen prägen. Diesen Betrieben und den klugen Köpfen hinter den zukunftsweisenden Lösungen bieten wir mit dem Klima-Innovationspreis eine würdige Bühne. Ich freue mich auf die tolle Preisverleihung in Göttingen“, so Christian Meyer in seinem Videogrußwort bei der Auftaktveranstaltung am 28. Februar 2025. Der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz sieht in technischen Innovationen zur Energieeffizienz, der kreativen Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien oder im nachhaltigen Umgang mit Ressourcen vielfältige Ansätze, mit denen Betriebe einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz und zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit leisten würden.
Bewerbungsphase und Teilnahmebedingungen
Unternehmen, Start-ups sowie Hochschuleinrichtungen oder Bildungsinstitutionen aus der Region Göttingen Northeim, aus Niedersachsen, aber auch aus dem ganzen Bundesgebiet, sind herzlich eingeladen, sich am Wettbewerb bis zum 15. Juni 2025 zu beteiligen und ihre innovativen Projekte, Produkte und Dienstleistungen einzureichen. Die Auszeichnung bietet nicht nur eine Plattform zur Präsentation zukunftsweisender Ideen, sondern auch die Chance, die Aufmerksamkeit eines breiten Publikums sowie potenzieller Investoren und Partner auf sich zu ziehen. Die Auswahl und Bewertung der Einreichungen erfolgen durch eine Jury aus anerkannten Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Sie legen besonderen Wert auf das Alleinstellungsmerkmal der Innovation, die volkswirtschaftliche Wirkung und das wirtschaftliche Potential.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.innovationspreis-goettingen.de/
Berliner Straße 6
37073 Göttingen
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
Anfahrt
VVK-Stellen
Barrierefrei
Gastro
Unterkünfte
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