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Göttinger Symphonieorchester

Promenadenkonzert 3 - Nacht der Filmmusik
Freitag, 12.02.2027
Einlass: 18:45 Uhr
Beginn: 19:45 Uhr
Beschreibung

Göttinger Symphonieorchester

Promenadenkonzert 3 - Nacht der Filmmusik

Nachgespräch im Anschluss an das Konzert

Ist das schon ein neuer Trend? Seit einiger Zeit treten Filmmusikkomponisten, vornehmlich aus Hollywood, mit ihren Werken live auf – und füllen damit mitunter riesige Hallen. Dass deren Musik höchstes symphonisches Niveau hat, weiß das Göttinger Publikum allerdings schon lange. In den Nächten der Filmmusik sind stets die größten Kompositionen von John Williams, Hans Zimmer, Ennio Morricone und vielen anderen zu erleben. „Tatsächlich … Liebe“, „Jenseits von Afrika“ oder „Vom Winde verweht“: Unter der Leitung von Chefdirigent Nicholas Milton erklingen die Melodien, die ohne die bewegten Bilder fast noch besser funktionieren. Kurz vorm Valentinstag ist das Blockbuster-Programm in Göttingen zu hören, danach auch in der Ferne, etwa in der Kölner Philharmonie.

Göttinger Symphonie Orchester gGmbH

Godehardstraße 19 – 21
37081 Göttingen

info@gso-online.de
www.gso-online.de

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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