Mo so Mo so
Gerd Dudenhöffer spielt beide
Heinz oder Hilde – das ist die Frage?
Gerd Dudenhöffer muss sich nicht entscheiden, denn er spielt beide. Als Darsteller und Autor
ist die „Aufführung“ für ihn eine reizvolle Herausforderung, denn die beiden Charaktere
können unterschiedlicher nicht sein. Dennoch sind sie sich so nahe, in einer Person vereint.
Für das Publikum wird es eine neue Erfahrung sein, beide Figuren so eng verwoben an einem
Abend zu erleben.
Gerd Dudenhöffer lässt in seinem neuen Programm zwei Seiten derselben Medaille auf die
Welt blicken – Mo so Mo so.
Fakten zum Künstler:
– seit 1985 auf der Bühne mit seinen Bühnenprogrammen:
20 Bühnenprogramme und 1 Theaterstück
– 1992 – 2004 TV „Familie Heinz Becker“ mit 42 Folgen
– Auszeichnungen:
2015 Verleihung des Ehrenpreises des Landes Rheinland-Pfalz zum
Deutschen Kleinkunstpreis 2015
2006 Preisträger Friedestrompreis
2004 Preisträger Deutscher Comedy Preis
1997 Preisträger Goldene Europa
1996 Träger des Saarländischen Verdienstordens
1994 Preisträger Telestar (heute: Deutscher Fernsehpreis)
Weitere Informationen, auch zu allen aktuellen Tourterminen,
unter www.gerd-dudenhoeffer.de
Frankfurter Str. 92
34121 Kassel
info@mmkonzerte.de
www.mmkonzerte.de
Telefon: 0561 70955 – 0
Fax: 0561 709 55 – 55
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit polistischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches undradikales Propagandamaterial
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