in deutscher Originalsprache
mit Erzähler
Die Zauberflöte ist die berühmteste, die populärste, und die meist aufgeführte deutsche Oper. Die märchenhafte Handlung sowie die wunderbaren, eingängigen Melodien verzaubern jung und alt. Ohne zu übertreiben kann man sagen: Die Zauberflöte ist bei Kindern die beliebteste Oper schlechthin.
Die Oper bietet Kindern eine unglaubliche Vielfalt von Anregungen an die Fantasie: Es gibt den witzigen, unvergesslichen Papageno, die wunderbare Liebesgeschichte zwischen Prinz Tamino und seiner geliebten Pamina, die prachtvolle, weise Welt von Sarastros Sonnentempel, und die böse, gefährliche Königin der Nacht mit ihrer unglaublichen Koloraturdramatik. Dazu kommen auch verzauberte Musikinstrumente, bedrohliche Schlangen und tanzende Tiere, in einer Welt, wo das Gute über das Böse seinen sicheren Sieg feiert.
Jetzt kommt eine ganz besondere, wunderschöne Version dieses Opernklassikers für Kinder ab 4 Jahren auf die Bühne. Die schimmernden Stimmen der PRAGER KAMMEROPER verzaubern das Publikum mit den berühmtesten Arien und Ensembles dieses Meisterwerks. Die zauberhafte Geschichte wird von der sympathischen Schauspielerin Melinda Thompson erzählt. Als „Hohe Priesterin Isira“ präsentiert sie die Handlung in leicht verkürzter, klarer, verständlicher Weise, mit Witz und Charme.
Die „Zauberflöte für jung & alt“ mit Solisten der PRAGER KAMMEROPER ist nicht nur ein ausgezeichneter Einstieg in die Welt der Oper, sondern gleichzeitig frische und humorvolle Unterhaltung, für große und kleine Kinder geschaffen, doch keineswegs kindisch!
Dauer 2 x 38min
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
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