Der eine ist Star-Anwalt aus München, der andere ist Tagesschau-Sprecher aus Hamburg. Der eine verhandelt fast täglich spannende Kriminalfälle vor Gericht, der andere bekommt fast täglich traurige oder schockierende Nachrichten auf den Tisch. Jetzt ermitteln Dr. Alexander Stevens und Constantin Schreiber zum ersten Mal gemeinsam – auf deutschlandweiter Crime-Tour!
Auf der Bühne diskutieren Stevens und Schreiber echte und aktuelle Fälle – tatsächlich geschehene Verbrechen mit überraschenden Wendungen, geheimnisvollen Indizien und verrückten Motiven.
Dr. Alexander Stevens ist seit Jahren als Strafverteidiger mit einigen der Aufsehenerregendsten Fälle befasst und Host einer der erfolgreichsten „True-Crime“-Podcasts Deutschlands. Was aber viele nicht wissen: Constantin Schreiber ist ebenfalls Jurist mit einer großen Leidenschaft für das Strafrecht. Gemeinsam wollen sie herausfinden: Schuldig oder nicht? Ab Ende Mai sind sie u.a. in Hannover, Stuttgart, Düsseldorf, Mannheim, München und Nürnberg aufTour. Ein Abend mit ihnen: klug, spannend und richtig unterhaltsam.
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Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
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