Pressefoto_Schreiber-Stevens (c) Saskia Allers kleiner (002)
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Alexander Stevens & Constantin Schreiber

Angeklagt – schuldig oder nicht? LIVE
Beschreibung

Alexander Stevens & Constantin Schreiber

Angeklagt – schuldig oder nicht? LIVE

Der eine ist Star-Anwalt aus München, der andere ist Tagesschau-Sprecher aus Hamburg. Der eine verhandelt fast täglich spannende Kriminalfälle vor Gericht, der andere bekommt fast täglich traurige oder schockierende Nachrichten auf den Tisch. Jetzt ermitteln Dr. Alexander Stevens und Constantin Schreiber zum ersten Mal gemeinsam – auf deutschlandweiter Crime-Tour!
Auf der Bühne diskutieren Stevens und Schreiber echte und aktuelle Fälle – tatsächlich geschehene Verbrechen mit überraschenden Wendungen, geheimnisvollen Indizien und verrückten Motiven.
Dr. Alexander Stevens ist seit Jahren als Strafverteidiger mit einigen der Aufsehenerregendsten Fälle befasst und Host einer der erfolgreichsten „True-Crime“-Podcasts Deutschlands. Was aber viele nicht wissen: Constantin Schreiber ist ebenfalls Jurist mit einer großen Leidenschaft für das Strafrecht. Gemeinsam wollen sie herausfinden: Schuldig oder nicht? Ab Ende Mai sind sie u.a. in Hannover, Stuttgart, Düsseldorf, Mannheim, München und Nürnberg aufTour. Ein Abend mit ihnen: klug, spannend und richtig unterhaltsam.

Konzertbüro Augsburg GmbH

Maximilianstr. 21
86150 Augsburg

info@konzertbuero-augsburg.de
www.konzertbuero-augsburg.de

Telefon: 0821 450125 – 0
Fax: 0821 450125 – 11

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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