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Solomon HWV 67 – Oratorium

Internationale Händel-Festspiele Göttingen
Beschreibung

Solomon HWV 67 - Oratorium

Internationale Händel-Festspiele Göttingen

Foto: Marco Bühl

Werkeinführung: 18:00 Uhr

König Salomo aus dem Alten Testament gilt als echter Vorzeige-Herrscher: großzügig, liebevoll und so gerecht, dass man bis heute bei einer kniffeligen Einigung vom „salomonischen Urteil“ spricht. Die Erzählungen zu diesem großen Herrscher fasste Georg Friedrich Händel 1748/49 als erster Komponist zu einer musikalischen Einheit zusammen, in seinem englischsprachigen Oratorium Solomon, das in drei Akten und vier Episoden aus reichen Klangtruhen schöpft: Doppelchöre, Jubelchöre, zusätzliche Streicher und volle Bläserbesetzung!
Mit den Chören aus diesem Oratorium will man davonfliegen, meditieren, gar kämpfen, wenn sie ihre großartige Wucht demonstrieren. Händel weist ihnen eine in seinem Werk selten herausragende Stellung zu, mal vierstimmig homophon,
dann kunstvoll polyphon bis hin zum achtstimmigen Jubelsatz. Denn Händels Salomo hat auch die Macht der Musik verstanden. Er singt: „Streicht die Saite, zu beruhigen die königliche Vorführung und zu erwecken jede Leidenschaft mit anderem Gesang.“ Weise, wer dem König die Herrschaft über ein ganzes Klangreich schenkt.

Internationale Händel-Festspiele Göttingen GmbH

Hainholzweg 3
37085 Göttingen

info@haendel-festspiele.de
www.haendel-festspiele.de/

Telefon: +49 551 3848130
Fax: +49 551 38481310

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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