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Göttinger Symphonieorchester

Promenadenkonzert 1 - Dornröschen
Sonntag, 07.12.2025
Einlass: 16:00 Uhr
Beginn: 17:00 Uhr
Beschreibung

Göttinger Symphonieorchester

Promenadenkonzert 1 - Dornröschen

In Kooperation mit der Ballettschule „art la danse“ und dem Deutschen Theater Göttingen

Dass Pjotr Tschaikowsky sein Ballett „Dornröschen“ selbst als sein bestes ansah – wo er doch beispielsweise auch „Schwanensee“ und „Nussknacker“ komponiert hatte –, adelt dieses Werk als die vielleicht beste Ballettmusik aller Zeiten. Der Originaltitel des Märchens in der Fassung von Charles Perrault, der in etwa „Die schlafende Schönheit“ bedeutet, macht deutlich, worum es in der literarischen Vorlage geht: Ein 15-jähriges Mädchen fällt in einen nahezu hundertjährigen Schlaf. Gegen Ende seines Lebens schuf Tschaikowsky dazu ein mitunter gar impressionistisches Werk der Träume, der Gefahren, Sehnsüchte und Leidenschaften, die aus sich heraus zum Tanzen einlädt. Den Spaß daran bringt die Ballettschule „Art la danse“ auf die Bühne der Stadthalle.

Göttinger Symphonie Orchester gGmbH

Godehardstraße 19 – 21
37081 Göttingen

info@gso-online.de
www.gso-online.de

Einlasshinweise

Taschen und Rucksäcke

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.

Rauchverbot

In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

sämtliche Getränke, Speisen

Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind

Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände

Drogen

Regenschirme

Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.

professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)

Notebooks, Tablets, Powerbank

Tiere

harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)

Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können

Transparente mit politischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial

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