Das Meisterwerk von Antoine de Saint-Exupéry zählt zur Weltliteratur und ist seit über 75 Jahren Teil unseres Kulturerbes
Das „Kinderbuch für Erwachsene“, wie es der Autor verstanden haben wollte, wurde vor über 75 Jahren zum ersten Mal veröffentlicht und ist in mehr als 110 Sprachen übersetzt. Aus dem Meisterwerk Saint-Exupérys entstand ein atemberaubendes und farbenfrohes Musical mit grandioser Musik und vielen Spezialeffekten, das sich gezielt an das Kind im Erwachsenen richtet, und das daher auch von Kindern verstanden wird.
Eine Show für die ganze Familie! Die Begeisterung der Zuschauer aller Generationen ist überwältigend. Voller Emotionen und visueller Überraschungen wird dem Publikum auf unterhaltsame Weise die Botschaft des kleinen Prinzen vermittelt. Großartige Stimmen und herrliche Melodien wechseln sich ab mit rasanten Tanzszenen und spektakulären Multimedia Animationen. Die 12 Schauspieler, Sänger und Tänzer erwecken neben dem
Prinzen und dem Piloten die bekannten Figuren wie die Rose, den Fuchs und die Schlange zum Leben. Nun wurde die von Deborah Sasson komponierte Musik von dem britische Erfolgsmusiker Ryan Martin, der u.a. Musik für Cirque de Soleil, America’s Got Talent, Netflix, BBC, ABC, CBS und Fox USA komponierte und arrangierte, komplett neu orchestriert.
Ludwig-Erhard-Str. 9
64653 Lorsch
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Telefon: 06251 982175
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
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Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
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