Das Jahr 2023 steht ganz im Zeichen von ABBAMANIA THE SHOW. Das einzigartige Showspektakel wird im Herbst 2023 mit der fantastischen ABBAMANIA THE SHOW Band erneut auf Tournee gehen und für ausgelassene Stimmung sorgen.
Im Gepäck hat die grandiose Musikgruppe die größten Hits von Agnetha, Björn, Benny und Anni-Frid. Angefangen beim Grand Prix Auftritt im Jahre 1974 bis hin zum großen Comeback 2021 – anhand der unvergessenen Klassiker wie „Waterloo“, „SOS“, „Mamma Mia“, „Dancing Queen“ oder „Money, Money, Money“ wird die musikalische Erfolgsgeschichte von ABBA erzählt.
ABBAMANIA THE SHOW vereint ausnahmslos alles, was die vier Schweden zu einer der größten internationalen Popsensationen des letzten Jahrhunderts gemacht hat – die Melodien, den Sound, die ganze Atmosphäre – kein anderes Bühnenspektakel transportiert diese unverwechselbare Mischung aus Lebensfreude, Romantik und Leidenschaft.
Mit dem unverwechselbaren ABBA-Look und dennoch im eigenen Stil werden die Musikerinnen und Musiker das Publikum auf eine faszinierende Reise durch 50 Jahre ABBA-Geschichte mitnehmen und gemeinsam ein unvergessliches Konzerterlebnis schaffen.
ABBAMANIA THE SHOW ist längst selbst zu einem unverzichtbaren Kapitel der ABBA Historie geworden!
Frankfurter Str. 92
34121 Kassel
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www.mmkonzerte.de
Telefon: 0561 70955 – 0
Fax: 0561 709 55 – 55
Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist, nicht mit in die Stadthalle Göttingen genommen werden.
In der Stadthalle Göttingen besteht Rauchverbot gemäß Niedersächsischem
Nichtraucherschutzgesetz. Dieses gilt auch für den Konsum von E-Zigaretten.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
sämtliche Getränke, Speisen
Flaschen, Dosen und weitere Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
Drogen
Regenschirme
Gassprühflaschen wie Deos, Haarsprays, Pfeffersprays etc.
professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Notebooks, Tablets, Powerbank
Tiere
harte, sperrige Gegenstände (z. B. Erhöhungen wie Tritte, Hocker Kisten etc.)
Messer, Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Transparente mit polistischen Botschaften, rassistisches, fremdenfeindliches undradikales Propagandamaterial
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